Backofen
Backöfen im Sinne dieser Richtlinien sind handwerklich, individuell, also nicht in Serie, vor Ort und ortsfest errichtete Anlagen. Sie dienen zur Lebensmittelbereitung, vornehmlich dem Backen, aber auch dem Braten und Grillen.
Sie werden nach ihrer Nutzung unterteilt in befeuerte Backöfen und Speicherbacköfen. Sie können mit gasförmigen Brennstoffen, Holz oder elektrischer Energie beheizt werden.
Sie bestehen aus einem Sockel oder Unterbau, dem Backraum, gegebenenfalls zusätzlichem Feuerraum, einem anschließenden kurzen Zugwerk, gegebenenfalls Absperrvorrichtung, sowie der Verkleidung und evtl. der Bedachung.
Speicherbackofen
Backöfen, die vor dem Backvorgang auf- bzw. vorgeheizt werden. Während des Backvorgangs wird die Befeuerung nicht fortgesetzt. Backraum und Feuerraum sind in der Regel identisch.
Ständig befeuerter Backofen/Pizzabackofen
Backöfen, die während des Backvorgangs beheizt werden. Der Feuerraum kann innerhalb oder außerhalb des Backraums liegen.
Aktualisiert (Mittwoch, den 27. Oktober 2010 um 08:42 Uhr)


